Tüten vor Gericht – Kommt das Plastikverbot an der Supermarktkasse?

Tüten vor Gericht – Kommt das Plastikverbot an der Supermarktkasse?

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Guten Morgen, wir verhandeln gerade die Rechtssache EU-Kommission gegen Plastiktüte. Setzen Sie sich bitte leise hin und stören nicht.

Die Klage:

Meiner Mandantin, der Plastiktüte, wird vorgeworfen, in nicht mehr hinzunehmendem Maße die Umwelt zu verunreinigen und durch eine unkontrollierte Verbreitung unter anderem für den Tod unzähliger Meeressäuger verantwortlich zu sein. Die Klägerin führt folgende Punkte an:

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Jeder EU-Durchschnittsbürger benutze im Jahr 500 Exemplare meiner Mandantin, und zwar meistens nur einmal. 2008 seien von ihr deshalb europaweit 3,4 Millionen Tonnen produziert worden.

Als Problem wird vor allem gesehen, dass meine Mandantin sich oft nicht korrekt entsorgen lasse, sich stattdessen selbstständig mache und in der Landschaft herumhänge, obwohl es hunderte von Jahren dauern könne bis sie dort verrottet sei.

Dazu wird angeführt, meine Mandantin treibe sich zu häufig im Mittelmeer herum, und zwar in Gestalt von 250 Milliarden Plastikpartikeln, rund 500 Tonnen, die Tiere zugrunde gehen ließen, wenn sie sie verschluckten.

Meine Mandantin räumt ein, dass es zu einem gewissen Fehlverhalten gekommen ist, sie gibt jedoch zu bedenken, dass sie sich ihren Umgang oft nicht aussuchen kann.

Die Klägerin ist ihrerseits noch unschlüssig, ob sie ein komplettes Verbot oder eine Besteuerung meiner Mandantin durchsetzen will. Um diesbezüglich zu einer Entscheidung zu gelangen, hatte die Klägerin einen Fragebogen auf ihre Website gestellt, in dem sich EU-Bürger und Vertreter der Verpackungsindustrie bis Anfang August zu dem Sachverhalt äußern konnten. Wir beantragen allerdings, die Ergebnisse nicht für die Verhandlung zuzulassen, da der Fragebogen für normalsterbliche Menschen völlig unverständlich formuliert war. Darüber hinaus wird beantragt, dass die Klägerin sich endlich einen Webdesigner für ihren Internetauftritt suchen soll, weil es eine Zumutung ist, sich in dessen 80er-Jahre-Layout zurechtzufinden.

Die Verteidigung:

Bei aller Bereitschaft meiner Mandantin, eine Mitschuld an dem Missstand anzuerkennen, möchte ich darauf verweisen, dass sich die angeführten Probleme bereits durch eine korrekte Handhabung eindämmen lassen. Schon jetzt lässt sich meine Mandantin hervorragend mehrere Male verwenden – um Altglas wegzubringen, als Sitzunterlage im Park oder für den Transport von Geburtstagsgeschenken, Weinflaschen und nicht flüssigen Sonderabfällen, die im Keller gefunden wurden.

Es gibt Fälle, in denen meine Mandantin sogar als Ersatzaktenkoffer benutzt wird, und solche, in denen finanziell weniger üppig augestattete Bürger ihr vollständiges Hab und Gut in ihr transportieren. Es existiert sozusagen eine gesellschaftsübergreifende Anerkennung ihrer Nützlichkeit.

Womöglich könnte auf ein Verbot verzichtet werden, wenn es sich durchsetzen ließe, dass generell weniger Exemplare verbraucht werden und es zur Pflicht gemacht würde, meine Mandantin künftig nicht mehr aus gewöhnlichem Polyethylen herzustellen, sondern beispielsweise aus leichter recycelbarem Zuckerrohr, wie es von einzelnen Unternehmen bereits praktiziert wird. Eine Nutzung sollte ohnehin nur erfolgen, wenn ein Rückgriff auf festes Taschenwerk gerade nicht praktikabel ist.

Sollte die Klägerin aber so in Fahrt sein, dass sie unbedingt auf Verbote drängt, gäbe es einige Alternativen, die ich dem Gericht vorzuschlagen hätte.

Durchsichtige Plastikstreifen in Papiertüten einzukleben, um es dem Kassenpersonal im Supermarkt zu ersparen, besagte Tüte eigentätig zu öffnen und deren Inhalt zu begutachten, sollte verboten werden.

132 Gummibärchen (nachgezählt) in 15 Tütchen zu verpacken, um diese dann noch einmal in einer größeren Tüte verschwinden zu lassen, sollte noch viel früher verboten werden.

Und Gemüse in Plastikschalen zu legen, die wiederum in Plastik gehüllt werden, anstatt alles einfach lose im Regal zu deponieren, müsste längst schon verboten sein.

Meine Mandantin bittet darum, diese irritierenden Ungleichheiten hinsichtlich der Plastikvermeidung für die Urteilsfindung zu berücksichtigen.

Das Urteil:

Wird vom hohen Gericht der Kommentatoren gesprochen. Da tritt es gerade zusammen! Was mag es entscheiden?

Fotos: Supermarktblog

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