Das Kleingedruckte (2)

Das Kleingedruckte (2)

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Netto-(ohne Hund)-Markt in Berlin

Im August 2011 entschied das Landesgericht Nürnberg-Fürth auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass die kleinen Preise von Netto (ohne Hund) fetter werden müssen. Nicht alle, nur die winzig kleinen Grundpreise auf den Schildern im Laden.

Der Grundpreis gibt an, was ein Produkt je Mengeneinheit kostet, also zum Beispiel auf 100 Gramm gerechnet. Supermärkte sind zur Angabe verpflichtet, damit die Kunden unterschiedliche Produkte oder Packungsgrößen leichter vergleichen können. Netto fand, zwei Millimeter Schrifthöhe seien dafür genug.

Und wollte sich mit dem Urteil nicht abfinden.

Der Fall schleppte sich deshalb bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Und der entschied im März 2013: Alles in Ordnung, die kleinen Preise dürfen so klein bleiben (I ZR 30/12). Besonders spannend ist die Begründung: Preisschilder im Supermarkt würden üblicherweise aus einer Entfernung von 50 Zentimetern betrachtet. Dabei seien die Ziffern der Netto-Grundpreise „ohne weiteres deutlich zu erkennen“, unter anderem wegen der zusätzlichen Umrandung auf den Netto-(ohne Hund)-Schildern. Das gelte auch für solche, die in der untersten Regalreihe angebracht seien. Weil ein Kunde, der die entsprechenden Produkte kaufen wolle, „sich ihnen ohnedies so weit nähern wird“, dass er die Ziffern „noch gut lesen kann“.

Kurz gesagt: Wer sich noch bücken kann, hat nach Auffassung des BGH offensichtlich auch genügend Sehkraft.

Ausschlaggebend für das Urteil war die so genannte Preisangabenverordnung (PAngV). In der ist vom Gesetzgeber geregelt, dass der Handel seine Kunden den Grundpreis nennen muss. Da steht nur nicht, wie.

„Die Preisangabenverordnung ist in diesem Fall leider nicht konkret genug formuliert“, sagt Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale NRW. In §1, Absatz 6 wird lediglich verlangt, die Angaben müssen „leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar“ sein. „Was das heißt, lässt sich sehr unterschiedlich auslegen“, meint Semmler.

„Aus unserer Sicht muss die Preisangabenverordnung geändert werden.“

Das findet auch Jochen Hartloff. Im vergangenen Jahr startete der rheinland-pfälzische Minister für Justiz und Verbraucherschutz deshalb mit Unterstützung weiterer Bundesländer eine Initiative, um die PAngV zu konkretisieren.

„Die Rechtsprechung tut sich meiner Ansicht nach mit den aktuellen Definitionen der Preisangabenverordnung relativ schwer“, sagt Hartloff.

„Verbraucherschutzvertreter klagen sich deshalb durch mehrere Instanzen. Die Gerichte beschäftigen sich damit, welche Schriftgröße im Supermarkt in Ordnung ist. Und wer, wie ich, eine Lesebrille braucht, legt sich dann beim Einkaufen am besten auf den Bauch, um das zu entziffern?“

Die Minister plädieren, ähnlich wie die Verbraucherzentrale, für deutlichere Vorgaben: ein konkretes Größenverhältnis des Grundpreises zum tatsächlichen Ladenpreis sowie Mindestschriftgrößen.

Im Juli 2012 stimmte auch der Bundesrat für eine entsprechende „Entschließung“, eine Art Handlungsempfehlung, die ans zuständige Bundeswirtschaftsministerium weitergereicht wurde – und dort gleich wieder einkassiert. Eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften sei „nicht sinnvoll“, erklärte das FDP-geführte Ministerium, und zwar mit Verweis auf das Verfahren zu den Netto-(ohne Hund)-Grundpreisen vorm BGH.

Im dazugehörigen Urteil wiederum beruft sich der BGH darauf, dass es ja trotz der Initiative der Länder keine Änderung der Preisangabenverordnung gegeben habe. Wie in einem Ping-Pong-Spiel.

Ob das Kleingedruckte im Supermarkt zu klein gedruckt ist, sollen also laut Wirtschaftsministerium die Gerichte entscheiden. Sie tun das immer wieder neu. Und immer wieder anders. „Wenn nichts passiert, führt das aus meiner Sicht dazu, dass es weitere Verfahren geben wird, die die Verwirrung für die Konsumenten dann noch größer werden lassen“, erklärt Verbraucherschutzminister Hartloff seine Initiative zur Gesetzesänderung.

„Es geht gar nicht darum, die Supermärkte zu gängeln. Sondern um Klarheit und Einfachheit.“

Zwischenzeitlich hat sich Netto aus eigener Initiative dazu entschlossen, seine Preisschilder zu überarbeiten. Eine Sprecherin des Discounters erklärt, die Grundpreisangaben seien noch während des laufenden Verfahrens vergrößert worden:

„Auf diese Weise haben wir bundesweit die Lesbarkeit der Preisangaben für unsere Kunden weiter verbessert.“

Die Schrift ist jetzt nicht mehr zwei Millimeter hoch. Sondern: drei.

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Foto: Supermarktblog

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12 Kommentare
  • Auf den neuen Preisschildern (Link mit dem Wort „drei“) ist die Grundpreisangabe aber tatsächlich sehr gut zu lesen, finde ich. Mit dem Rahmen auch schön hervorgehoben. Da sucht man bei anderen Discountern und Supermärkten teilweise doch recht lange nach…

  • Bei Netto muss man schon froh sein, wenn die Vergleichsangaben überhaupt angebracht wurden – allzu häufig fehlen die nämlich. Und wo sie nicht fehlen, sind sie auch oft missverständlich (Beispiel: Produkt mit Aufdruck „20% Gratis“, Kilopreis bezieht sich dann aber mal auf Gewicht ohne „gratis“-Zugabe, mal mit).

    Ach, und öfters mal ist der ausgezeichnete Preis nicht der, der auch gerade im Kassensystem gespeichert ist. Ist ein Versehen, kann ja mal vorkommen. Schade nur, dass der „Irrtum“ immer nur zu Ungunsten des Kunden „vorkommt“…

    • Bei Netto (oH) kommt es auch häufig vor, dass der ausgezeichnete Preis zu hoch ist. Ist bloß der seltenere Fall, weil Preiserhöhungen häufiger sind als Preissenkungen. So schlimm ist es aber bei meinen Nettos nicht; bloß das, was an der Kasse liegt, ist chronisch falsch ausgezeichnet.

      Früher haben sie grundsätzlich am Samstagabend schon die Sonderangebotspreise vom Montag installiert, aber die teureren Preise abkassiert. Da hab ich mich vor etlichen Jahren mal beschwert, worauf sie mich erst zugelabert haben und es dann ignoriert haben, nachdem sie sich hinreichend sicher waren, dass ich nichts weiter unternehmen werd. Weiß nicht, wie das heute läuft. Die Angebotspreise werden nachwievor vorzeitig installiert, aber ich hab da seitdem nichts mehr davon (bewusst) gekauft.

      Vor kürzerer Zeit hab ich was zu billig Ausgezeichnetes gekauft und es gleich an der Kasse gemerkt; da haben sie es mir anstandslos zum ausgezeichneten Preis gegeben (und beim nächsten Besuch war es richtig ausgezeichnet).

  • Ich gebe zu, diese Schilder noch nie wirklich gelesen zu haben, aber ich finde es schon befremdlich, dass sich Netto hier durch die Instanzen klagt, statt die Schilder einfach neu zu designen. Da sowieso ein Redesign anstand kann es ja nicht um die logistischen Kosten gegangen sein, wegen der man diesen juristischen Aufwand getrieben hat.

    Es bleibt also eigentlich nur die Theorie oder Tatsache, dass man durch die unleserliche Ausschilderung Kunden zum Kauf teurerer Produkte bewegt und das auch ganz bewusst so beibehalten will. Das kommt ja schon mal ziemlich unsympathisch rüber.

  • Auf dem aktuellen Preisschild sind die Vergleichsangaben größer als die Mengenangabe und Markenbezeichnung („Bresso“). Wenn man also entziffern kann, ob da das richtige Preisschild unter dem Produkt hängt, kann man auch die Vergleichsangabe lesen.

  • Ich gehe öfters bei Netto einkaufen und hatte noch nie Probleme, die Grundpreise zu erkennen.

    Aber davon abgesehen: Wenn ich Wert auf solche Angaben lege (und das ist ja durchaus nachvollziehbar) und ein Anbieter mir diese Angaben nicht in der gewünschten Form bietet, kaufe ich eben wo anders ein.

    Ich finde es dagegen eher traurig, dass der Staat sich in solche Dinge einmischt.

    • Wo? Es ist ja nirgends wesentlich besser, und es hat nur einen Zweck, wenn es (fast) alle machen. Kartelle möglichst zu verhindern, ist schon eine der elementarsten Aufgaben des Staats, und darum geht es hier. Wobei es eigentlich nur dann wirklich der Information der Marktteilnehmer dienen würde, wenn die Grundpreise die dominanten Preisangaben wären.

      Im Fall von Netto (oH) ist die Größe eigentlich egal, weil die Grundpreise so oft falsch berechnet sind, dass man sowieso nachrechnen muss.

    • In Deutschland haben wir einen derart starken Wettbewerb zwischen den Anbietern des LEH, dass dies zu den niedrigsten Lebensmittelpreisen Europas geführt hat. Andere Länder beneiden uns darum. Jede zusätzliche staatliche Regulierung bezahlt der Kunde durch höhere Preise.

      Und hier geht es darum, dem Kunden das Rechnen zu erleichtern und du sprichst von der Verhinderung von Kartellen?????

    • Dass Deutschland billige Lebensmittelpreise hätte, ist ein Gerücht. Real sind die über dem EU-Durchschnitt und auch ohne den Osten nicht besonders niedrig (nach Eurostat waren 2012 z.B. auch UK, Niederlande und Spanien billiger). Beim Lidl kann man auch fast alle Länder online vergleichen. Sonderangebote sind zwar nur begrenzt aussagekräftig, aber meistens steht auch der Normalpreis dabei. Vieles gibts anderswo sehr viel billiger als hier, auch wenn es Warengruppen gibt, wo Deutschland am unteren Ende ist.

      Staatliche Regulierung, die zu mehr Wettbewerb führt, senkt normalerweise die Preise, selbst wenn höherer Aufwand damit verbunden ist (was hier aber praktisch so gut wie nicht der Fall ist). Und je leichter der Kunde Angebote vergleichen kann, desto härter ist der Wettbewerb.

      Bei meinem letzten Einkauf bei Netto (oH) hab ich übrigens mal ein paar Grundpreise kontrolliert. Scheinen sie inzwischen besser im Griff zu haben; jedenfalls waren alle zumindst überschlagsmäßig richtig, von denen ich weiß, dass sie mal falsch waren (insbesondere waren das Mehrfachpackungen).

  • Ich krieg ja öfter mal Rückmeldungen zu falschen Preisauszeichnungen. Haben noch mehr Leser entsprechende Erfahrungen? (Es ist halt immer schwer rauszukriegen, ob das Schusseligkeit, Betrug oder schlicht den Arbeitsabläufen in der jeweiligen Filiale geschuldet ist.)

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